Chancengleichheit

  • TEIL II des Essays im Folio der NZZ, 03.05.2021, S. 58-61

    Noten als Aufstiegsbedingung Nummer eins

    Jenseits der unterschiedlichen familiären Bildungsentscheidungen erzeugt unser Zeitgeist ein Bildungsparadox, das der Soziologe Ulrich Beck als Fahrstuhleffekt bezeichnet hat. Gemeint ist das Phänomen, wonach trotz der Erarbeitung eines kollektiven Mehrs an Einkommen, Bildung, Recht und Massenkonsum unsere Gesellschaft zwar eine Etage höher gefahren ist, der Abstand zwischen den Schichten aber nicht verkleinert worden ist. Der Akademisierungstrend und die Entwertung von Bildungsabschlüssen haben diesen Fahrstuhleffekt im letzten Jahrzehnt weiter verstärkt. In dem Masse, wie der Bedarf nach Bildung und der Zustrom zu den Gymnasien wächst, sinkt ihr Wert. Der Trend zum Gymnasium führt deshalb auch dazu, dass es für alle immer enger wird, für Arbeiterkinder sowieso, aber auch für Kinder aus bildungsambitionierten Mittelschichtfamilien, die sich einer immer grösseren Konkurrenz aus den eigenen Reihen gegenübersehen. Wenn sich alle ähnlich verhalten und mehr in ihre Ausbildung investieren, zählt auch die beste Leistung weniger als bisher. Der Soziologe Heinz Bude hat diesen Sachverhalt an einem Beispiel veranschaulicht: Wenn im Fussballstadion alle aufstehen, um besser aufs Spielfeld zu sehen, sieht niemand besser, als wenn alle sitzen.

    Noten sind nach wie vor die Aufstiegsbedingung Nummer eins. Auch Lehrkräfte sind oft überzeugt, der Übertritt ins Gymnasium hänge von den Noten ab, weshalb die Entscheidung einfach sei. Zu selten wird berücksichtigt, wie sie zustande kommen. Arbeiterkinder werden gemäss verschiedenen Forschungsstudien bei gleichen Kompetenzen deutlich strenger bewertet als Kinder aus der Mittelschicht. Manchmal würden ihnen sogar die notwendigen kognitiven Fähigkeiten fehlen, so ein Ergebnis der Untersuchungen von Elsbeth Stern, Intelligenzforscherin an der ETH. Sie weist nach, dass ein Drittel aller Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, gemessen an ihrem Intelligenzquotient (IQ), nicht für eine Gymnasium geeignet ist. Andererseits geht sie von möglicherweise bis zu zehn Prozent der Jugendlichen aus, die nicht das Gymnasium besuchen, aber über einen IQ verfügen, der sie für diesen Schultyp qualifizieren würde. Dies ist auch ein Ergebnis unserer Längsschnittstudie «Hochbegabte Lehrlinge in der Berufsbildung», in der fast acht Prozent der untersuchten Jugendlichen nicht nur einen überdurchschnittlichen IQ aufwiesen, sondern auch manche von ihnen über akademisch orientierte Neigungen verfügten und für den Besuch eines Gymnasium prädestiniert gewesen wären.

    Arbeitereltern unterschätzen ihre Kinder

    Der IQ ist nicht das Mass aller Dinge, denn gemäss der Expertiseforschung sprechen viele Indizien dafür, dass Lebenskompetenzen wie Fleiss, Durchsetzungsfähigkeit oder Frustrationstoleranz für den langfristigen Bildungserfolg ebenso bedeutsam sind. Doch die massive Übervertretung von Akademikerkindern an Gymnasium ist auch ein Ergebnis der Berücksichtigung von sozialer Herkunft und Elternerwartungen. Dies ist keine neue Erkenntnis, aber auf die zu reagieren der Bildungspolitik manchmal schwerfällt. Es heisst dann, Lehrkräfte sollten einfach weniger selektiv benoten, dann sei das Problem gelöst. Doch Noten sind grundsätzlich anfällig für Verzerrungen, weshalb das Problem kaum in der persönlichen Verantwortung der Lehrkräfte liegt.

    Bereits wenige externe Parameter genügen, damit Arbeiterkinder beim Übertritt ins Gymnasium schlechtere Karten haben. Neben der vorausgesetzten Elternunterstützung bei den Hausaufgaben sind es vor allem die familiären Förderressourcen sowie die externe Lernunterstützung. Dazu kommen das selbstbewusste Auftreten höher gebildeter Eltern und ihre Rekursaffinität. Eine Freiburger Studie Franz Baeriswyl und seinem Team weist zudem nach, dass Akademikereltern ihre Kinder eher überschätzen, währendem für Arbeitereltern das Gegenteil gilt. Sie attestieren ihren Kindern bei vergleichbaren Fähigkeiten geringere Begabungen und empfinden die schlechtere Beurteilung durch die Lehrperson nicht als ungerecht.

    Solche Parameter sind Störfaktoren, welche die Qualität jedes Übertrittsverfahrens schwächen. In Kantonen mit einem grossen Mitspracherecht der Eltern ist die soziale Selektivität beim Übertritt ans Gymnasium grösser als in Kantonen, in denen die Schule den Übertrittsentscheid allein fällt oder er auf einer Aufnahmeprüfung basiert. Aber auch beim Modell der Aufnahmeprüfung wirkt der «Elternwille» in Form von vielen zusätzlichen, in die Prüfungsvorbereitung investierten Förderstunden bildungsambitionierter Familien.

    Die Dirigierfunktion des Auswahlverfahrens hat weit reichende Konsequenzen, weil der Übergang ins Gymnasium das wohl wichtigste Nadelöhr für die bessere Ausschöpfung der intellektuellen Begabtenreserven von Arbeiterkindern ist. Doch bis heute steht kein gerechtes Auswahlverfahren zur Verfügung. Ob notenbasierte Lehrerempfehlung und Elternmitspracherecht oder eine Prüfung - es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass das eine oder andere Verfahren zu einem Abbau der sozialen Ungleichheit führt. Weder mit einer seriösen Handhabung der Noten respektive einem wissenschaftlich durchdachten System kann man den Übertrittsentscheid gerecht gestalten, sondern lediglich fairer. Welches Übertrittsverfahren gewählt wird, bleibt deshalb eine politische Glaubensfrage.

    Die drei Schritte zum Bildungsaufstieg

    Wie kann unsere Gesellschaft vor diesem düsteren Hintergrund mehr Bildungsaufstiege ins Gymnasium ermöglichen? Grundsätzlich könnte man die beliebte Forderung unterstützen, dass es hierfür grosse Anstrengungen in der Sozial- und Bildungspolitik braucht und keine «Alibi-Reförmchen». Doch inzwischen gilt es als unhinterfragte Tatsache, dass nicht in erster Linie die Bildungsausgaben eine zentrale Rolle spielen (die Schweiz nimmt hier bekanntlich einen Spitzenplatz ein), sondern die Einstellung von Leitungsgremien sowie Lehr- und Fachkräften an Schulen. Deshalb plädiere ich für eine bescheidene und kostengünstige Variante, die sich auf die Mentoratsfunktion von Erwachsenen konzentriert und im Hier und Jetzt umsetzbar ist. Die Forschung belegt mit einiger Eindeutigkeit, dass intellektuell begabte und akademisch interessierte Arbeiterkinder ganz besonders auf die Unterstützung solcher Personen angewiesen sind. Damit sind keineswegs ausschliesslich Lehrerinnen und Lehrer gemeint, sondern auch Trainerinnen und Trainer im Sport, Musiklehrkräfte, Pfarrpersonen, in der schulischen Sozialarbeit Tätige und Beraterinnen und Berater. Da Arbeiterkindern soziale Aufstiegsmodelle fehlen und ihnen oft das Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten fehlen, hängt der Erfolg nicht unwesentlich von der Unterstützung solcher Personen ab, die an die Stelle der Eltern als «signifikante Andere» ins Spiel kommen.

    Ihre Haltungen und Einstellungen sind wichtiger als jede grosse Reform – aber nur dann, wenn sie gegenüber Arbeiterkindern herausfordernd und ambitiös sind, damit das Gymnasium eine echte Option werden kann. Der Weg zu solchen herausfordernden Haltungen bezeichne ich in Anlehnung an die Studie von Thomas Spiegler als «die drei Schritte zum Bildungsaufstieg». Er umfasst das Dürfen, das Wollen und das Können.

    Das Dürfen zu fördern ist die wichtigste und grundlegendste Aufgabe von Mentorinnen und Mentoren. Sie haben eine Schlüsselfunktion, wenn sie Arbeiterkinder ermuntern, sich ihres Potenzials überhaupt bewusst zu werden, sie darin unterstützen, Aspirationen zu entwickeln und an Visionen zu glauben. «Du schaffst das!» ist für den Aufstiegsverlauf vielleicht entscheidend. Das Wollen gehört ins Repertoire von Lehrkräften und schulischer Beratung. Gemeint ist damit, dass sie die Aufstiegsmöglichkeit Gymnasium konsequent mitbedenken, sich nicht der Skepsis von Arbeitereltern anschliessen und deshalb das Negativlabeling «Lieber ein guter Sekschüler als ein schlechter Gymnasiast» vermeiden. Wie oft hört man gut gemeinte Ratschläge, solchen Kindern müsse man ein realistisches Bild vermitteln, wie hoch die Ansprüche am Gymnasium seien, um sie vor dem Scheitern zu bewahren. Die vielleicht schwierigste pädagogische Aufgabe haben Lehrerinnen und Lehrern, wenn es um das Können geht. Wollen sie das Können objektiv erfassen, dann kommen sie nicht darum herum, die Leistungen als Ergebnis von Anstrengung und Übung und nicht von sozialer Herkunft und familiärer Unterstützung zu betrachten. Solche Lehrkräfte stellen darum Lernprozesse und Fähigkeiten in den Mittelpunkt und nicht die Produkte in Form von Noten oder die Ressourcen der Herkunft.

    Chancengerechtigkeit statt Chancengleichheit

    Das Gymnasium muss eine Bildungsinstitution für intellektuell begabte junge Menschen jeglicher Herkunft werden. Deshalb muss unsere Gesellschaft das Ziel der Chancengerechtigkeit verfolgen, definiert als die Ermöglichung und Unterstützung fairer Chancen bei der Überwindung von Nachteilen und die Ausrichtung auf die Entdeckung von Potenzialen. Wer sich an einem solchen Verständnis von Chancengerechtigkeit orientiert, bekennt sich dazu, dass soziale Selektivität kein unabänderliches Schicksal ist und Neigungen sowie Fähigkeiten den Ausschlag zur Bildungs- und Berufswahl geben müssen und nicht die soziale Herkunft oder familiäre Förderressourcen.

    Wenn dem so wäre, dann sind in der Berufsbildung zukünftig mehr leistungsstarke Jugendliche aus gut situierten Familien vertreten, in den Gymnasien jedoch mehr intellektuell begabte Kinder aus Arbeiterfamilien. Dies zu bewerkstelligen ist eine der grossen bildungspolitischen Herausforderungen der Zukunft. 

  • Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser:Wenn Sie Aussagen aus meinen Blogs weiterverwenden, bitte ich Sie freundlich, die Quelle entsprechend zu zitieren. Besten Dank!

     

     

    «Bildung ist Bürgerrecht». Diese Aussage stammt von Ralph Dahrendorf aus dem Jahr 1966. Sie ist so aktuell wie nie zuvor, vor allem auch wegen der bevorstehenden Volksabstimmung zur Stipendieninitiative am 14. Juni 2015. Diese Initiative bezweckt bekanntlich die Harmonisierung des Stipendienwesens in der Schweiz. Nur schon deshalb ist sie an sich eine gute Sache, aber man muss sie etwas differenziert in den Blick nehmen. Befürworter argumentieren mit vielen Slogans, beispielsweise mit «mehr Chancengerechtigkeit», mit einem «Beitrag gegen den Fachkräftemangel» oder auch mit der «Verkürzung der Ausbildungszeit und weniger Studienabbrechern», Gegner mit der «Beschneidung kantonaler Bildungshoheit», der «Schwächung des Bildungsraumes Schweiz» und der allgemeinen «Verakademisierung».

    Als Forscherin und Wissenschaftlerin frage ich mich , was es mit solchen Slogans auf sich hat. Dabei interessiert mich ganz besonders die Frage nach der Gerechtigkeit. Deshalb stellen sich mir folgende Fragen (vgl. auch Rendez-vous am Mittag, 26. Mai 2015): http://bit.ly/1Q6lKBv

    • Wie gross ist die Chancengerechtigkeit für Studierende mit unterschiedlicher sozialer Herkunft?

    • Können Stipendien überhaupt für mehr Gerechtigkeit sorgen?

    Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit. Im Zuge der Abstimmungskampagne wird dies stark vernachlässigt. Chancengleichheit meint «Jedem das Gleiche», Chancengerechtigkeit «Jedem das Seine». Chancengleichheit bezweckt, dass jedes Kind und jede Person identische Zugangschancen zur Ausbildung hat. Anders die Chancengerechtigkeit. Sie hat zum Ziel, dass Kinder und Jugendlicheeine ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen angepasste Förderungzur Überwindung ihrer Nachteile bekommen.Davon wird leider im Abstimmungskampf kaum gesprochen. Ein Bildungssystem, das sich diesem Anspruch stellt, muss jedoch Kinder und Jugendliche ungleich behandeln. Die grösste Ungerechtigkeit ist deren Gleichbehandlung.

    Können auf dieser Basis Stipendien überhaupt für Gleichbehandlung sorgen? Ja und nein:

    • Ja, im Hinblick auf Fragen der Chancengleichheit: Es ist nicht zu rechtfertigen, dass Stipendien vom Wohnort der Familie, von ihren finanziellen Verhältnissen und von der sozialen und kulturellen Herkunft abhängen. Das ist unserem hoch entwickelten und teuren Bildungssystem unwürdig. Folglich haben die Befürworter der Initiative Recht, wenn sie argumentieren, dass solche Aspekte keinesfalls für die Stipendienvergabe ausschlaggebend sein dürfen. Allerdings müsste man dieses Chancengleichheitspostulat ausweiten und explizit auch auf das Geschlecht, die kulturelle Herkunft und die sexuelle Orientierung ausweiten. Nach wie vor haben Mädchen und Frauen in MINT-Berufen sowie Migrantinnen und Migranten generell nicht die gleichen Ausbildungs- und vor allem auch Förderchancen. Zudem fühlt sich fast die Hälfte aller Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen in Bezug auf ihre Ausbildungschancen diskriminiert*.

    • Ein Nein gilt allerdings im Hinblick auf die Frage der Chancengerechtigkeit, d.h., inwiefern diejenigen Jugendlichen, welche zu den «bildungsbenachteiligten» Familien gehören – also Kinder aus Arbeiter- und (benachteiligen) Migrantenfamilien – von der Stipendieninitiative profitieren können. Leider ist dies keinesfalls so. Heute studieren von 100 Jugendlichen aus bildungsambitionierten Familien durchschnittlich 88 Personen, von solchen aus benachteiligten Familien jedoch nur 23. Der Prozentsatz hat sich dabei in den letzten 30 Jahren nur um 10% erhöht. Mit anderen Worten: Währendem der Nachwuchs bildungsnaher und gut situierter Familien heute fast durchwegs studiert, sind Kinder aus benachteiligten Familien trotz den enormen Anstrengungen rund um die Bildungsexpansion in den 1970er Jahren kaum zu ihrem Recht gekommen. Es ist deshalb eine etwas undifferenzierte Aussage, wenn gewisse Befürworterkreise die Stipendieninitiativ mit der Aussage verknüpfen, sie diene dazu, Bildungsbenachteiligten ein Studium zu sichern.

    So einfach ist das nicht. Um nicht nur Chancengleichheit, sondern eben auch Chancengerechtigkeit zu garantieren, braucht es viel mehr. Zwar ist die Stipendieninitiative ein grundsätzlich richtiger Weg. Aber sie müsste auch ganz andere «Achillesfersen» in den Blick nehmen. Denn:

    • Indem man in allen Kantonen die Harmonisierung durchsetzt, heisst dies noch lange nicht, dass dann tatsächlich diejenigen jungen Menschen Stipendien bekommen, welche sie am meisten brauchen.

    • Mit mehr und/oder höheren Stipendien kann man keine Chancengerechtigkeit erzielen und zwar deshalb nicht, weil eine Förderung von benachteiligten jungen Menschen viel früher einsetzen muss. Denn einem Arbeiterkind mit einer Matura in der Tasche ist es lange vorher schon gelungen, all die vielen Hürden zu meistern, die sich ihm in den Weg gestellt haben. Solche Hürden sind beispielsweise Primarschullehrkräfte, die Arbeiterkinder und Kinder aus benachteiligten Migrantenfamilien deutlich seltener für ein Gymnasium empfehlen oder ihnen – bei identischen kognitiven Fähigkeiten und Leistung – nicht die gleichen Noten geben wie privilegierteren Kindern. Dazu gehören oft auch die eigenen Eltern, welche sich früh schon gegen das Gymnasium aussprechen. Nicht selten ist es ihnen zu teuer und zu suspekt, weil sie selbst damit keine Erfahrung gemacht haben.

    • Es gibt auch junge Menschen, die studieren müssen, weil dies ihre Eltern wünschen, sie selbst aber eigentlich eher handwerkliche Talente und auch Interesse hätten. Stipendien sind in solchen Fällen kaum ein geeignetes Fördermittel.

    • Stipendien sind auch kein Wundermittel gegen den Fachkräftemangel. Tatsache ist, dass es oft andere denn finanzielle Gründe sind, welche junge Menschen dazu bewegen, Berufe mit Image- oder Prestigefaktor zu wählen und nicht solche, in denen grosser Nachwuchsmangel herrscht.

    • Höchstwahrscheinlich tragen Stipendien kaum dazu bei, die Studiendauer zu verkürzen oder einen Studienabbruch zu verhindern. Es ist das Bologna-System mit den Leistungsnachweisen und dem getakteten Stundenplan, das den Studierenden Stress bereitet. Insbesondere der Spagat zwischen Präsenzpflicht und straffen Studiengängen lassen nicht mehr den nötigen Raum für Nebenjobs, die Studierende als wichtig für ihre späteren Arbeitschancen erachten. Studienabbrecher geben in der Regel nicht finanzielle, sondern ganz andere Probleme für ihre Entscheidung an**.

    Grundsätzlich ist die Richtung der Stipendieninitiative zu unterstützen. Aber sie ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heissen Stein. Die Schweiz sollte sich im Vergleich zum europäischen Ausland endlich durchringen, ein wirkliches Zeichen für benachteiligte junge Menschen zu setzen – notabene jenseits der Frage, inwiefern es um einen Hochschulzugang oder um eine höhere Berufsbildung geht. Und hierfür müsste sie viel, viel früher ansetzen und nicht erst bei den Stipendien. Förderstiftungen wären hierfür besonders prädestiniert, so wie dies in Deutschland modellhaft geschieht.

    Obwohl die Initiative mit ihren Versprechungen Mängel hat, ist sie ein wichtiges Zeichen auf dem Weg zur Herstellung von mehr Chancengerechtigkeit. Diese muss das Ziel einer Bildung sein, die sich als Bürgerrecht versteht.

    Deswegen stimme ich ja.

     

Altstadt Aarau
Prof. Dr. Margrit Stamm

Forschungsinstitut Swiss Education
Professorin em. für Pädagogische Psychologie und Erziehungswissenschaft an der Universität Fribourg
Bahnhofstrasse 102, CH-5000 Aarau (Google Maps)
 
Telefon   +41 79 239 77 12
    +41 79 550 51 50 (Romina Zenklusen)
E-Mail   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.